Ist ein BGE die Einladung zum Nichtstun?

Wenn “Nichtstun” die Ausübung unbezahlter aber gesellschaftlich wichtiger Tätigkeiten bedeutet, dann ja. Die Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen und ehrenamtliches Engagement in vielen Bereichen sind für die Gesellschaft existenzielle Tätigkeiten. Sie werden weiterhin wichtig sein und gestärkt, auch wenn die Erwerbsarbeit etwas an Bedeutung verliert.