Durch die Einführung des Grundeinkommens wird die Position lohnabhängig beschäftigter Menschen grundsätzlich gestärkt. Durch seine existenzsichernde Eigenschaft versetzt es Menschen in die Lage, schlechten Löhnen und Arbeitsbedingungen eine klare Absage zu erteilen. Davon wird auch die Arbeit von Gewerkschaften profitieren. Das Grundeinkommen wäre damit so was wie die Lohnfortzahlung im Streikfall.
Das Bedingungsloses Grundeinkommen wird als Menschenrecht verstanden – es steht also grundsätzlich jedem Menschen zu. Das Konzept sieht vor, dass jeder Mensch mit Hauptwohnsitz in Deutschland einen Anspruch auf unser Grundeinkommen hat.
Unser BGE muss existenz- sowie teilhabesichernd sein. Es soll nicht durch die Gesellschaft bereitgestellte Infrastruktur und individuelle Bedürfnisse monetär ausgleichen. Stand November 2021 sind 1.180 EUR vorgesehen, für Menschen unter 17 Jahre 590 EUR. Darüber hinaus sind Sonder- und Mehrbedarfe (z.B. für Menschen mir körperlichen Einschränkungen) vorgesehen.