Ja zum BGE im ersten basisdemokratisch erwirkten Mitgliederentscheid

In unserer Partei DIE LINKE wird es dank zahlreicher engagierter Genossinnen und Genossen an der Basis den ersten durch Unterschriften herbeigeführten Mitgliederentscheid geben. Es ist zudem nach Beschluss des Parteiprogramms der erste Mitgliederentscheid auf Bundesebene zu einer inhaltlich-programmatischen Frage. Es geht darum, ob ein emanzipatorisches, bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) künftig fester Bestandteil der Programmatik unserer Partei werden soll. DIE LINKE wäre dann die erste und einzige große, parlamentarisch und gesellschaftlich stark verankerte Kraft, die sich für ein BGE einsetzt. Das würde der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommen einen kräftigen gesellschaftlichen Schub geben.
 Mehrheit der   Anhänger*innen von   DIE LINKE ist für BGE: So viel Prozent der Anhänger*innen von  DIE LINKE sind für das Grundeinkommen. INSA (2018) 71 %, Civey (2018) 78,8 %

Eine junge Frau hält einen Flyer in die Kamera
Generation Grundeinkommen CC BY 2.0

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Fragen & Antworten zum Mitgliederentscheid

Der Mitgliederentscheid findet im September 2022 statt, das ist der beschlossene Zeitplan:

  • 6. September 2022: Versand der Abstimmungsunterlagen
  • 13. bis 26. September 2022: Zeit der Abstimmung
  • 30. September 2022: Auszählung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei DIE LINKE unabhängig von ihrem Alter (so sie das Mindestalter laut Satzung erreicht haben) und ihrer Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist außerdem, dass die Parteimitgliedschaft spätestens am ersten Tag des Mitgliederentscheides wirksam wird. Wirksam wird deine Mitgliedschaft nach Bundessatzung sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand, sofern die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft durch den Kreisvorstand oder einen übergeordneten Vorstand vorliegt.

Ja, gerne, komm zu uns! Beachte aber: Deine Mitgliedschaft muss spätestens am ersten Tag des Mitgliederentscheids wirksam sein. Wirksam wird deine Mitgliedschaft nach Bundessatzung sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand, sofern die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft durch den Kreisvorstand oder einen übergeordneten Vorstand vorliegt. Als “Eingang beim Kreisvorstand” zählt übrigens meist die Übermittlung der Eintrittsdaten vom Bundesverband, wenn du auf der Bundes-Website eingetreten bist. Das kann 48 bis 72 Stunden dauern.

Faustregel also: Wer sechs Wochen und drei Tage vor dem ersten Tag des Mitgliederentscheids eintritt und nicht vergisst, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen (oder: vom Beitrag befreit ist), kann noch mit abstimmen.

Am 6. September 2022 sollen die Abstimmungsunterlagen versendet werden. Wen du Mitglied von DIE LINKE werden möchtest und dann noch mit abstimmen willst, empfehlen wir dir einen Eintritt bis 19. Juli 2022.

Mitglied werden kannst du übrigens mit wenigen Klicks ganz einfach hier.

 

Jeder Mitgliederentscheid muss einen Antragstext enthalten, über den mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Die zentrale Fragestellung, über die im Mitgliederentscheid abgestimmt wird, ist, ob DIE LINKE ein emanzipatorisches, bedingungsloses Grundeinkommen in ihre Programmatik aufnehmen soll. Oder anders gesagt: Ob DIE LINKE sich jetzt zum BGE bekennt.

Der genaue beschlossene Antragstext, über den abgestimmt wird, ist folgender:

“Die Partei DIE LINKE nimmt ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen, wie es beispielsweise die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE vorschlägt, in ihre politische Programmatik auf. Sie lehnt neoliberale Grundeinkommensmodelle ab. Dazu wird der Parteivorstand aufgefordert, dem Bundesparteitag bis spätestens ein Jahr nach Abschluss dieses Mitgliederentscheides eine entsprechende Änderung des Parteiprogramms zur Einarbeitung eines linken bedingungslosen Grundeinkommenskonzeptes vorzuschlagen. Nach positiver Entscheidung des Parteitages soll der Parteivorstand auch in den Entwurf des Wahlprogrammes zur nächstfolgenden Bundestagswahl die Forderung nach einem linken bedingungslosen Grundeinkommen aufnehmen.”

Bei einer Beteiligung von mindestens einem Viertel der Mitglieder muss eine einfache Mehrheit (mehr “Ja” als “Nein”) mit “Ja” stimmen, damit unser Antrag angenommen wird und sich DIE LINKE damit offiziell für ein BGE ausspricht.

Wenn du in deinem Kreis- oder Ortsverband eine Infoveranstaltung durchführen möchtest, stellen wir gerne nette und kompetente Referent*innen zur Verfügung. Schreibe uns einfach eine E-Mail an:

kampagne@die-linke-grundeinkommen.de

Foto von einer Demo mit Fahnen von DIE LINKE und einem Plakat "Her mit dem schönen Leben"
Malte Fiedler / DIE LINKE CC BY 2.0

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Steve Buissinne / Pixabay

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Fragen & Antworten zum BGE

Zum Bedingungslosen Grundeinkommen gibt es so einige Vorurteile oder falsche Vorbehalte. Hier wollen wir sachlich und freundlich auf diese eingehen. Einerseits ganz allgemein, andererseits mit Blick auf häufig geäußerte Kritik am Grundeinkommen.

Antworten zu unserem Grundeinkommen

Ein BGE hätte viele mögliche positive Einflüsse auf die Gesellschaft. Ein ganz wichtiger Punkt: Das BGE unterstützt den Druck auf die politischen Entscheider*innen. Durch die Einführung eines BGE wird die zeitliche wie finanzielle Möglichkeit einer basisdemokratischen Mitbestimmung (“Demokratiepauschale“) geschaffen, um einen vernünftigen wie notwendigen Ausbau öffentlicher Infrastrukturen und ihren Dienstleistungen zu erhöhen und voranzutreiben.

Unser Bedingungsloses Grundeinkommen zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:

  • individuell
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung
  • ohne Arbeitszwang
  • in existenz- und teilhabesichernder Höhe

Das Bedingungsloses Grundeinkommen wird als Menschenrecht verstanden – es steht also grundsätzlich jedem Menschen zu. Das Konzept sieht vor, dass jeder Mensch mit Hauptwohnsitz in Deutschland einen Anspruch auf unser Grundeinkommen hat.

Unser BGE muss existenz- sowie teilhabesichernd sein. Es soll nicht durch die Gesellschaft bereitgestellte Infrastruktur und individuelle Bedürfnisse monetär ausgleichen. Stand November 2021 sind 1.180 EUR vorgesehen, für Menschen unter 17 Jahre 590 EUR. Darüber hinaus sind Sonder- und Mehrbedarfe (z.B. für Menschen mir körperlichen Einschränkungen) vorgesehen.

Antworten auf kritische Fragen zum Grundeinkommen

Unser BGE hat das Zeug, dem elendigen Niedriglohnsektor den Garaus zu bereiten. In Kombination mit einem höheren Mindestlohn stärkt ein BGE dazu die Position der Lohnarbeitenden für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Auch viele für unsere Gemeinschaft wichtigen Tätigkeiten, wie z.B. Haus-, Pflege und Erziehungsarbeit, sind immer noch nicht anerkannt und werden wirtschaftlich entsprechend honoriert.

Das BGE löst nicht alle Probleme – das BGE soll auch nicht alle Probleme lösen. Doch wir brauchen mittelfristig Instrumente, die Menschen im Einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes in die Lage versetzen, notwendige Veränderungen voranzubringen. Wir müssen eben schon heute die Frage beantworten, wie es übermorgen aussehen soll, bevor wir zum Wochenende den demokratischen Sozialismus ausrufen können. 

DAS Grundeinkommen gibt es nicht. Genauso gut könnten wir in ein Gartencenter gehen und nach einer “Pflanze” verlangen. Es kommt ganz darauf an, mit welcher Motivation wir ein Grundeinkommen ausgestalten. Wir verfolgen einen emanzipatorischen und gemeinwohlfördernden Ansatz und lehnen neoliberale Konzepte kategorisch ab.
Wenn “Nichtstun” die Ausübung unbezahlter aber gesellschaftlich wichtiger Tätigkeiten bedeutet, dann ja. Die Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen und ehrenamtliches Engagement in vielen Bereichen sind für die Gesellschaft existenzielle Tätigkeiten. Sie werden weiterhin wichtig sein und gestärkt, auch wenn die Erwerbsarbeit etwas an Bedeutung verliert.

Grundsätzlich erhält jede*r das Grundeinkommen bedingungslos – also auch reiche Menschen. Allerdings sind die Abgaben zur Finanzierung des BGE ab einem monatlichen Einkommen von ca. 6.500 EUR höher als das BGE selbst. Diese Menschen zahlen also – trotz BGE – am Ende drauf und finanzieren auf diese Weise das BGE der weniger Verdienenden. Mit einem BGE wird Einkommen also nicht verschenkt, sondern umverteilt.

Im Gegenteil: Es ermöglicht unzumutbare Partnerverhältnisse zu beenden, denn es werden finanzielle Abhängigkeiten in Partnerschaften drastisch reduziert. Es wird durch einen Ausbau und eine Demokratisierung sozialer Infrastrukturen und Dienstleistungen, durch das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sowie durch eine Umverteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit (auch unbezahlter Sorgearbeit) zwischen den Geschlechtern flankiert.

Ein gutes BGE braucht viele weitere LINKE Forderungen: z.B. einen fahrscheinloser ÖPNV, eine Bürger*innenversicherung, einen höheren Mindestlohn und eine armutsfeste gesetzliche Rente. Das BGE soll keine anderen Forderungen ersetzen – im Gegenteil: wir brauchen jede einzelne davon.

Eine sanktionsfreie Mindestsicherung, wie DIE LINKE. sie fordert, ist eine großartige Idee. Das BGE geht jedoch einen Schritt weiter und sichert den finanziellen Grundbedarf aller Bewohner*innen – ganz ohne BedürftigkeitsprüfungDieser Schritt bekämpft die Stigmatisierung von Leistungsbeziehenden; aber auch verdeckte Armut von Bedürftigen, die aus Scham oder Unwissen durchs Raster fallen und die ihnen zustehenden Leistungen nicht einfordern (können).

Durch die Einführung des Grundeinkommens wird die Position lohnabhängig beschäftigter Menschen grundsätzlich gestärkt. Durch seine existenzsichernde Eigenschaft versetzt es Menschen in die Lage, schlechten Löhnen und Arbeitsbedingungen eine klare Absage zu erteilen. Davon wird auch die Arbeit von Gewerkschaften profitieren. Das Grundeinkommen wäre damit so was wie die Lohnfortzahlung im Streikfall.

Nein. Ein BGE soll den Sozialstaat in erster Linie ergänzen und den finanziellen Grundbedarf der Menschen decken. Die Bedarfe von Menschen können aber sehr unterschiedlich sein. Deswegen braucht es weiterhin Sozialversicherungen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen, bei Krankheit oder im Alter absichern. Auch die Deckung individuelle Mehrbedarfe, z.B. wegen körperlicher Einschränkungen, sind daher zwingend erforderlich.

Nein. Richtig ist: Es gibt Mitglieder, die für das BGE sind und solche, die dagegen sind. Bisher ist das BGE nicht Bestandteil unseres Programms, was die Befürworter*innen bedauern. Wird das BGE durch den Mitgliederentscheid Teil unseres Programms, finden das wiederum andere nicht gut. Aber das halten wir als Partei und Demokrat*innen aus. Schließlich gibt es bei verschiedenen Fragen auch unterschiedliche Ansichten. Am Ende entscheidet immer die Mehrheit – diesmal nicht nur auf einem Parteitag, sondern ganz basisdemokratisch die Mehrheit aller Mitglieder. Das ist eine tolle Chance für uns als Mitmachpartei.

Mehrheit der Anhänger*innen von DIE LINKE ist für BGE: So viel Prozent der Anhänger*innen von DIE LINKE sind für das Grundeinkommen. INSA (2018) 71 %, Civey (2018) 78,8 %

Die Menschen verlangen Antworten von uns. Wir müssen heute die Frage beantworten, wie es übermorgen aussehen soll, bevor wir dann am Wochenende den Demokratischen Sozialismus ausrufen können. Wir müssen uns zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Bewegungen, Bündnissen und Vereinen für ein emanzipatorisches BGE stark machen. Halten wir die Frage offen, verlieren wir die Möglichkeit zu gestalten.

Das ist kein Grund, ein BGE abzulehnen. Wir lehnen schließlich auch keine sanktionsfreie Mindestsicherung ab, weil andere Parteien an Hartz-IV festhalten oder noch Schlimmeres vorhaben. Neoliberale Kräfte haben das BGE längst für sich entdeckt. Wenn wir uns nicht positionieren und einbringen, werden sie es alleine gestalten. Davon müssen wir auch unsere Bündnispartner*innen überzeugen.

Zeitplan zum Mitgliederentscheid

30. September 2022

Auszählung des Mitgliederentscheids.

13. bis 26. September 2022

Zeit der Abstimmung.

6. September 2022

Versand der Abstimmungsunterlagen.

August 2022

Digitale Veranstaltung der Bundespartei.

25./26. Juni 2022

Bundesparteitag in Erfurt.

März bis Juli 2022

Regionalkonferenzen zur Debatte.